Wichtige Information zu Kassen-Heilmittelverordnungen (GKV-Patienten)
Liebe Patientinnen und Patienten,
leider kann ich seit Ende letzten Jahres keine Kassen-Heilmittelverordnungen mehr annehmen.
Bislang war es mir möglich, gesetzlich Versicherte in Kooperation mit der Physiotherapiepraxis Johannes Funk als freie Mitarbeiterin zu behandeln. Trotz aller rechtlichen und organisatorischen Vorkehrungen hat die Deutsche Rentenversicherung diese Kooperation im Rahmen eines „Statusfeststellungsverfahrens“ für unzulässig erklärt.
Nach Auffassung der Deutschen Rentenversicherung dürfen Physiotherapeuten ohne eigene Kassenzulassung nicht als freie Mitarbeiter in einer Praxis mit Kassenzulassung tätig sein. Besonders irritierend ist dabei die Begründung der Entscheidung:
„Dem Auftraggeber sind die Verantwortung und Entscheidung für alle ergotherapeutischen Leistungen, die in dessen Praxis erbracht werden und über diesen erbracht werden, zuzurechnen.“
Diese Aussage ist nicht nur unzutreffend, sondern auch fachlich falsch, da weder Herr Funk noch ich ergotherapeutische Leistungen erbringen – wir sind Physiotherapeuten.
Gegen diese Entscheidung habe ich Rechtsmittel eingelegt, doch das Verfahren läuft noch. Bis zu einer Klärung kann ich daher keine GKV-Patienten behandeln.
Behandlungen für Privatpatienten & Selbstzahler
Meine physiotherapeutischen Leistungen biete ich weiterhin für Privatpatienten sowie auf Selbstzahlerbasis an. Falls Sie als GKV-Patient eine private Behandlung in Erwägung ziehen, informiere ich Sie gerne über die Kosten und den Leistungsumfang.
Zudem können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen, ob eine Erstattung einer Heilpraktikerrechnung möglich ist.
Sobald das Verfahren zu meinen Gunsten entschieden wurde, freue ich mich darauf, auch gesetzlich Versicherte wieder physiotherapeutisch betreuen zu dürfen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ich stehe Ihnen weiterhin mit meiner vollen fachlichen Expertise zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Carla Zander